„Du sollst an mich denken“
Es sind die „kleinen Dinge des Alltags“, die das Leben erschweren,
weil man sie nicht mehr so gut wie früher bewältigen kann.

Freizeit & Begleitung
Sie fühlen sich allein, sind in unserer hektischen Zeit nicht sicher oder Ihre Augen sind nicht mehr so gut?
„Mit Fürsorge, die von Herzen kommt.“
Damit Ihre Lebensqualität in den eigenen vier Wänden erhalten bleibt.
Vergissmeinnicht unterstützt Sie dabei, Ihre Lebensqualität in der eigenen häuslichen Umgebung zu bewahren. Wir bieten Ihnen Hilfe
- im Haushalt
- in der Freizeit
- als Begleitung
- bei der Korrespondenz
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten mit viel Herz und Einsatz. Sie sind liebevoll, zuverlässig und pünktlich, ehrlich sowie stets auf Sauberkeit bedacht. So können Sie sich auf eine vertrauensvolle und respektvolle Zusammenarbeit verlassen.
„Jobs – wir suchen Sie.“
Teilzeitkraft oder Nebenjob
Zur Unterstützung unseres Teams in der häuslichen Betreuung suchen wir von Zeit zu Zeit immer wieder motivierte und herzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Teilzeit sowie auf Basis geringfügiger Beschäftigung. Momentan ist keine Stelle zu besetzen. Aber wir freuen uns auch über Ihre Initiativbewerbung und melden uns gerne, sobald wieder Bedarf besteht.
Ihre Aufgaben:
- Unterstützung im Haushalt, Begleitung in der Freizeit
- Hilfe bei der Korrespondenz, Menschliche Nähe und Fürsorge
Ihr Profil:
- Empathisch, zuverlässig und ehrlich
- Freude an der Arbeit mit Menschen
- Pünktlichkeit und Sorgfalt
„Häufige Fragen – kurz beantwortet.“
Können Leistungen über die Pflegekasse finanziert werden?
Wir haben die Anerkennung nach Landesrecht. Wenn Sie einen Pflegegrad haben, können wir über die Pflegeversicherung abrechnen. Gerne beraten wir Sie weitergehend dazu.
Können Leistungen auch ohne Pflegegrad bezogen werden?
Ohne bestehenden Pflegegrad können Sie unsere Hilfe als Privatzahler in Anspruch nehmen.
Erbringt Vergißmeinnicht auch pflegerische Leistungen?
Nein, wir sind ein ambulanter Betreuungsdienst, der ausschließlich Hilfen bei der Haushaltsführung, der Alltagsbegleitung sowie Betreuung anbietet.
Können Leistungen erbracht werden, während eines Aufenthalts in einer stationären Einrichtung?
Befindet sich ein Betreuter vorübergehend in einer stationären Einrichtung, kann nicht über die Pflegekasse abgerechnet werden. Der Einsatz fällt dann entweder aus oder wird auf Wunsch als Privatleistung erbracht.
Was ist der Unterschied zu einem ambulanten Pflegedienst?
Ambulante Pflegedienste bieten auch Hilfen bei körperbezogenen Pflegemaßnahmen an.
Bieten Sie auch Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI an?
Nein, dies ist ausschließlich ambulanten Pflegediensten vorbehalten, da diese zur Qualitätssicherung der häuslichen Pflege und Unterstützung pflegender Angehöriger dienen.
Unser Einsatzradius im Kreis Offenbach
Folgende Gemeinden fahren wir komplett an: Dietzenbach, Heusenstamm und Rödermark. In Rodgau sind wir in Dudenhofen, Jügesheim, Nieder-Roden und Hainhausen aktiv. Und in Dreieich in den Ortsteilen: Götzenhain, Offenthal und Dreieichenhain.
